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Stellungnahme für Brandenburg zum Nachtragshaushalt 2024

Wir haben eine schriftliche Stellungnahme für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Brandenburger Landtag formuliert, in der wir uns zu den Folgen des Urteils des Landesverfassungsgerichts und der Schuldenbremse äußern.

Hintergrund: Das Urteil des brandenburgischen Landesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2024 hat die Verwendung von Notkrediten bzw. von notlagebedingten Kreditermächtigungen für das laufende Haushaltsjahr 2024 für nichtig erklärt.

Unsere Stellungnahme: Das Urteil ist nicht nur wegen seiner Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2024 zu beachten, sondern auch, weil es die Unangemessenheit der Schuldenbremse in Zeiten multipler Krisen deutlich macht. Das Urteil zeigt, "dass die Schuldenbremse staatliche Handlungsfähigkeit bezüglich Notlagen drastisch einschränkt". Sie funktioniert in Zeiten multipler Krisen nicht und zwingt sogar zu ökonomisch unklugen und unsicheren Entscheidungen.

Alle wichtigen Unterlagen zum Nachtragshaushalt sind [unter diesem Link] zu finden.

Die vollständige Stellungnahme kann [unter diesem Link] / oben rechts heruntergeladen werden.

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