Klimakrise als Notlage? Juristisches Gutachten zum Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen vom 23.10.2025
Die Klimakrise kann grundsätzlich als außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenbremse gelten! Zu diesem Ergebnis kam der Bremer Staatsgerichtshof in seinem Urteil Ende 2025. Das hielten viele lange für ausgeschlossen. Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zeigt: Dieses Urteil könnte auch andere Landesregierungen ermutigen.
Der Bremer Staatsgerichtshof erklärte am 23. Oktober 2025 das Haushaltsgesetz des Landes Bremen für das Jahr 2024 für unvereinbar mit Art. 131a Abs. 3 S. 1 BremLV. Dieser Artikel der Bremer Landesverfassung regelt eine Ausnahme von der sogenannten Schuldenbremse, dem Grundsatz, Haushalte nur in begrenztem Umfang durch Kredite auszugleichen. Das Interessante an diesem Urteil ist jedoch weniger das Ergebnis, sondern vor allem die inhaltlichen Ausführungen der Bremer Richter:innen zur Klimakrise als außergewöhnliche Notsituation sowie die Verortung des Urteils im verfassungsrechtlichen Mehrebenensystem in Deutschland.
Bisher galt: Notlagenkredite sind nur für plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse gedacht (Art. 109 GG). Die Klimakrise schien dafür zu langfristig. Der Bremer Staatsgerichtshof widerspricht dem – mit einer neuen Lesart:
1) "Außergewöhnlich" heißt nicht zwingend "plötzlich" – entscheidend kann auch sein, wie gravierend eine Krise ist.
2) Gerade die Klimakrise verläuft nicht linear. Auch langfristige Krisen können sich zuspitzen, etwa beim Überschreiten von Kipppunkten – wie 2024 mit dem erstmaligen Überschreiten der 1,5-Grad-Grenze.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Frage im KTF-Urteil 2023 offengelassen, tendierte in der Begründung aber eher dagegen. Warum Bremen dennoch eine eigenständige verfassungsrechtliche Weiterentwicklung vornehmen konnte, erläutern wir in unserem Gutachten.
Und jetzt? Landesverfassungsgerichte bilden einen „Lernverbund" und orientieren sich durchaus aneinander. Ob andere Länder folgen, ist aber eher eine politische als eine rechtliche Frage. Berlin etwa steht vor Wahlen und einer angespannten Haushaltslage – eine neue Landesregierung könnte sich ermutigt sehen.
Das Urteil zeigt zudem: Die Schuldenbremse schafft in ihrer heutigen Form erhebliche Rechtsunsicherheit und Klagen werden zum politischen Instrument. Die Gefahr wächst, dass Haushalte erst vor Gericht ihre endgültige Bewertung erfahren: Seit 2021 wurde in 12 von 16 Bundesländern mindestens einmal gegen einen Landeshaushalt geklagt, fünf Haushalte wurden für verfassungswidrig erklärt.
Das Gutachten ist über FiscalFuture veröffentlicht. Die Autoren des Gutachtens sind: Tilko Hobbie (wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur von Prof. Dr. Pia Lange) und Prof. Dr. Alexander Thiele, Verfassungsrechtler und Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der BSP Business and Law School, der die Ampel-Regierung im KTF-Verfahren vor dem BVerfG vertreten hat. Dieses Projekt wurde von Carolina Ortega Guttack, Direktorin Research & Bildungsarbeit bei FiscalFuture geleitet.